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Gülle- und Bodenproben

Denken Sie rechtzeitig an die Entnahme von Gülle- und Bodenproben.

Vor allem besteht für Betriebe in der N- und P-Kulisse nach der Landesdüngeverordnung eine Untersuchungspflicht eigener Wirtschaftsdünger (Gülle und Mist) auf Stickstoff und Phosphat vor der ersten Ausbringung. Durchschnittswerte nach den Richtwerten der Kammer werden nicht mehr akzeptiert.

Sie können die Proben bei uns in der Geschäftsstelle abgeben, dort gibt es auch Probendosen und -tüten. Jeden Dienstag werden diese von der LUFA bei uns abgeholt.

Weitere Infos in der Geschäftsstelle unter Telefon: 04626-267

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